Unser Geheimnis? Wir lieben unsere Arbeit. Mit über 7 Jahren Erfahrung in der Branche sind wir ein äußerst verlässlicher Partner. Wir nehmen jede Herausforderung an und widmen all unseren Kunden maximale Energie und Aufmerksamkeit.
Jeder sollte die Chance haben, möglichst lange im eigenen Umfeld leben zu können. Daher steht Pflegebedürftigen schon ab der Pflegestufe 1 ein zusätzlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat zu. Nur anerkannte Pflege- und Betreuungsdienste können diesen Betrag mit ihrer Krankenkasse abrechnen.
Wir sind ein, nach § 45 a Absatz 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11), anerkannter Betreuungsdienst zur Unterstützung im Alltag und verfügen daher über eine Pflegekassenzulassung.
Es fällt eine Beratungsgebühr in Höhe von 25 € an. Diese wird bei Auftragserteilung verrechnet. So ist der Ablauf:
Nehmen Sie telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten.
Wir vereinbaren dann innerhalb einer Woche einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort.
Während des persönlichen Beratungsgesprächs fragen wir Ihre Leistungswünsche ab.
Wir erklären Ihnen detailiert unsere Dienstleistungen und alle Abläufe. Es bleiben keine Fragen offen.
Wir fragen Ihren Pflegegrad ab. Vorraussetzung für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist mindetens ein Pflegegrad der Stufe 1.
Wir übernehmen den Papierkram für Sie. Mit Ihrer Abtrittserklärung kümmern wir uns um die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse.
„Ich war schon in anderen Kliniken, aber diese ist einfach die beste. Sauber und professionell, es ist einfach alles perfekt.“
Dorothea H.
„Ich war schon in anderen Kliniken, aber diese ist einfach die beste. Sauber und professionell, es ist einfach alles perfekt.“
Karl M.
„Ich war schon in anderen Kliniken, aber diese ist einfach die beste. Sauber und professionell, es ist einfach alles perfekt.“
Gertrud H.