Jeder sollte die Chance haben, möglichst lange im eigenen Umfeld leben zu können. Daher steht Pflegebedürftigen schon ab der Pflegestufe 1 ein zusätzlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat zu. Nur anerkannte Pflege- und Betreuungsdienste können diesen Betrag mit ihrer Krankenkasse abrechnen.